Gemäß Artikel 79 B-VG ist das Bundesheer nach einem Milizsystem einzurichten, wonach es in Friedenszeiten nur zu Übungen und in geringerer Mannstärke zusammentritt. Die Wehrpflichtigen gehören für die Dauer ihrer Wehrpflicht dem Präsenzstand, dem Milizstand oder dem Reservestand an.
Dem Milizstand gehören Personen an, die nicht im Präsenzstand sind, jedoch auch nicht in den Reservestand getreten sind. Demnach ist „Milizsoldat“, wer beispielsweise im Zuge einer Mobilmachung vom Reservestand in den Milizstand versetzt wird oder sich in Friedenszeiten freiwillig, vor Rückkehr in den Zivilberuf, zur militärischen Weiterbildung in regelmäßigen Milizübungen verpflichtet hat. Seit September 2009 werden auch Personen im Ausbildungsdienst und Zeitsoldaten, die keine Freiwilligmeldung zur Miliz abgegeben haben, in den Milizstand beordert.
Bis 2006 befanden sich im Milizstand auch jene Wehrpflichtigen, die Grundwehrdienst von weniger als acht Monaten geleistet hatten und die restliche Zeit beispielsweise in Form von alljährlichen Truppenübungen ableisteten.
Milizsoldaten sind zwar in das Bundesheer eingegliedert, jedoch nur zu Übungs- und Einsatzzwecken militärisch tätig und gehen ansonsten einem Zivilberuf nach.
Die Friedensorganisation umfasst nur Soldaten, die Einsatzorganisation Soldaten und Wehrpflichtige im Milizstand. Milizsoldaten haben, ebenso wie Soldaten, planmäßig vordefinierte Funktionen in der Einsatzorganisation.
Durch ihre Eingliederung in die Einsatzorganisation treffen Milizsoldaten besonders Pflichten im Rahmen der Einsatzvorbereitung, sie können Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände zur persönlichen Verwahrung bekommen und sind unter den Voraussetzungen des § 35 Wehrgesetz zum Tragen der Uniform auch in Nichtübungs- oder -einsatzzeiten berechtigt.
Nähere Informationen Rund um das Thema Miliz sind auf der Website des Bundesheeres zu finden:
Die Miliz auf www.bundesheer.at