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Hier finden Sie Antworten zu Fragen rund um einen möglichen Einsatz als Milizsoldat.
-> Ich bin Milizsoldat – kann ich mich freiwillig zum Einsatz melden?
Bei einer angeordneten Mobilmachung können Sie sich nicht freiwillig melden, da grundsätzlich nur ganze Einheiten aufgeboten werden. Solange aber keine Mobilmachung angeordnet wird, können – und sollen – Sie sich sehr wohl freiwillig melden (Freiwillige Waffenübung) und werden auch einberufen, wenn ein Bedarf besteht und Sie geeignet sind.
-> Ich bin kein Milizsoldat – kann ich mich trotzdem freiwillig zum Einsatz melden?
Nein, eine freiwillige Waffenübung ist nur möglich, wenn Sie den Grundwehrdienst abgeleistet haben. Wenn Sie dem sogenannten Reservestand angehören, können Sie auf Ihr Ansuchen hin wieder in den Milizstand wechseln (bei Eignung und Bedarf bzw. entsprechend der Altersgrenzen gem. § 10 des Wehrgesetzes). Sie werden in weiterer Folge dann beordert unter der Voraussetzung, dass Sie eine Freiwilligenmeldung zu Milizübungen abgeben. Kontaktieren Sie bei Interesse bitte das Miliz Service Center – E-Mail: milizservice@bmlv.gv.at bzw. +43(0)50201-991670.
-> Ich bin Milizsoldat, wohne im Ausland, muss ich auch einrücken?
Ja, wenn Sie einen Einberufungsbefehl erhalten, haben Sie einzurücken. Allfällige Ausnahmen werden derzeit beurteilt.
-> Ich bin Milizsoldat – werde ich einberufen? Welche Milizeinheiten betrifft das konkret?
Welche Einheiten betroffen sind, wird derzeit geprüft. Voraussichtlich werden bis zu 3.200 Milizsoldaten in den Einsatz gebracht. Alle, die es betrifft, werden rechtzeitig informiert.
-> Wann wird bekannt sein, welche Einheiten mobilgemacht werden?
Aus derzeitiger Sicht spätestens am 10. April 2020. Diesbezüglich wird dann selbstverständlich sofort informiert werden. Die Mobilmachung wird also weder für Sie noch für Ihren Arbeitgeber überraschend kommen, sondern Sie werden rechtzeitig überdiversen Medien informiert.
–> Wann genau wird die Mobilmachung und damit Einberufung erfolgen?
Aus derzeitiger Sicht am 4. Mai 2020. Die Mobilmachung wird also weder für Sie noch für Ihren Arbeitgeber überraschend kommen, sondern Sie werden rechtzeitig über diverse Medien informiert.
-> Wie lange wird der Einsatz nach Mobilmachung dauern?
Es ist mit insgesamt ca. 3 Monaten, davon 2 Wochen Ausbildung vor dem eigentlichen Einsatz und am Ende des Einsatzes ca. 1 Woche Ablöse und Nachbereitung, zu rechnen.
-> Wie ist in diesem Zeitraum mein Verdienst geregelt? Wer erhält in diesem Zeitraum meine Familie?
Ein Angehöriger der Miliz, der zum Einsatzpräsenzdienst einberufen ist, hat nach dem Heeresgebührengesetz 2001 währenddessen Anspruch auf:
– Erhöhtes Monatsgeld (ca. 525 Euro),
– Dienstgradzulage (abhängig vom Dienstgrad, z.B. Gefreiter = 61,41 Euro),
– Pauschalentschädigung (ca. 1.290 Euro) und Ausgleich des Einkommensentganges (bis maximal 9.695 Euro),
– und Fahrkostenvergütung.
-> Warum werden die Milizsoldaten voraussichtlich erst ab Mai eingesetzt?
Weil wir bis dahin genügend gut ausgebildete Grundwehrdiener und Berufssoldaten haben, die jetzt gleich helfen. Später können diese dann von Milizsoldaten abgelöst und entlastet werden. Die Milizsoldaten selbst haben auf diese Weise noch genügend Zeit, sich auf ihren Einsatz vorzubereiten.
-> Ich bin Milizsoldat und werde in der momentanen Situation im Unternehmen dringend gebraucht – muss ich unbedingt einrücken?
Ja, wenn Sie einen Einberufungsbefehl erhalten, haben Sie einzurücken. Allfällige Ausnahmen werden derzeit beurteilt.
–> Ich bin Milizsoldat und bin zum Zeitpunkt der Einberufung bereits als Freiwilliger bei einer Einsatzorganisation eingesetzt, z.B. als Sanitäter, Arzt oder Pfleger. Muss ich dem Einberufungsbefehl trotzdem unbedingt folgeleisten?
Ja, wenn Sie einen Einberufungsbefehl erhalten, sind Sie verpflichtet, einzurücken. Allfällige Ausnahmen werden derzeit beurteilt.
–> Muss ich auch einrücken, wenn ich krank bin?
Nein, aber die Einheit (der Verband) muss verständigt werden. Nötig sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen eine Arztbestätigung und eine Krankmeldung.
-> Wird der Einsatz von den verbleibenden Milizübungstagen abgezogen?
Nein.
-> Wieviel bekommt ein Milizsoldat im Einsatz monatlich bezahlt?
Ein Angehöriger der Miliz, der zum Einsatzpräsenzdienst einberufen ist, hat nach dem Heeresgebührengesetz 2001 währenddessen Anspruch auf:
– Erhöhtes Monatsgeld (ca. 525 Euro),
– Dienstgradzulage (abhängig vom Dienstgrad, z.B. Gefreiter = 61,41 Euro),
– Pauschalentschädigung (ca. 1.290 Euro) und Ausgleich des Einkommensentganges (bis maximal 9.695 Euro),
– und Fahrkostenvergütung.
-> Wie erfolgt die Einberufung zum Einsatz?
Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten (zum Beispiel eine allgemeine Bekanntmachung in Radio und Fernsehen), welche derzeit noch beurteilt werden. Jedenfalls ist aber beabsichtigt, dass Sie einen Einberufungsbefehl erhalten.
–> Ich bin eine Frau und in der Einsatzorganisation des Bundesheeres beordert. Wenn ich von einer Einberufung betroffen bin und Fragen habe, wer ist für mich zuständig?
In allen Fällen ist für Sie das Heerespersonalamt zuständig. Auch bei Interesse an einer Freiwilligen Waffenübung (Tel.: +43(0)50201-991640).
-> Ich bin Milizsoldat und bei meiner Bekleidung und Ausrüstung treten teilweise Mängel auf. Wie kann ich meine Ausrüstungsgegenstände rechtzeitig in Ordnung bringen?
Im Rahmen der Vorverständigung wird über die Regelung dieser Details informiert. Ein Bekleidungstausch vor der Einberufung ist derzeit nicht möglich.
-> Wie kann ich meinen Kommandanten im Einsatz kontaktieren?
Die Erreichbarkeit der wichtigen Stellen im Falle der Einberufung wird mit der Vorinformation bekanntgegeben.
-> Bekomme ich vom Bundesheer weiterhin aktuelle Informationen?
Relevante Informationen über eine bevorstehende Einberufung werden laufend veröffentlicht. Unter anderem hier auf www.bundesheer.at sowie in Rundfunk und Fernsehen.
–> Ich bin Milizsoldat und möchte zusätzliche Informationen zu einer bevorstehenden Einberufung. An wen kann ich mich wenden?
An das Miliz Service Center unter +43(0)50201-991670.
-> Ich habe meinen Grundwehrdienst bereits abgeleistet und interessiere mich für eine Freiwilligenmeldung zur Miliz. Wo bekomme ich nähere Informationen?
Eine Erstmeldung als Mannschaftssoldat sieht eine Verpflichtung von 30 Tagen vor. Für die Meldung als Unteroffizier oder Offizier gibt es andere Regelungen. Details dazu sowie zu den Vorteilen als Milizsoldat entnehmen Sie bitte der Webseite miliz.bundesheer.at. Oder Sie informieren sich beim Miliz Service Center, E-Mail: milizservice@bmlv.gv.at bzw. +43(0)50201-991670.
Weitere Informationen auch unter der Website des Bundesheeres unter http://www.bundesheer.at/archiv/a2020/corona/artikel.php?id=5489 abrufbar.
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